13.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a.
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. ermittelt. Anlass der Ermittlungen waren Hinweise eines ausländischen Unternehmens dahingehend, dass unser Mandant eine inkriminierte Datei bei „Google Drive“ hochgeladen habe. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren, da weder eine Täterschaft unseres Mandanten naheliegt, noch ein Verbreiten im Sinne der Norm aus Rechtsgründen erfüllt wäre. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.