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Weil 100 Prozent nicht genug sind, wenn es um ihre Zukunft geht

Experten bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Lehrer und Erzieher

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STRAFRECHT

Strafverfahren gegen Lehrer und Erzieher

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und Fachanwältin Franziska Mayer – bundesweite Strafverteidigung von Lehrern, Erziehern und pädagogischen Fachkräften

Was passiert, wenn Ihnen als Lehrer oder Erzieher eine Straftat vorgeworfen wird?

Ein Strafverfahren gegen Lehrer oder Erzieher kann weitreichende Konsequenzen haben. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen die Suspendierung vom Dienst, arbeitsrechtliche oder disziplinarrechtliche Maßnahmen und im schlimmsten Fall der dauerhafte Verlust der beruflichen Existenz. Besonders schwerwiegend sind Vorwürfe im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Missbrauchs, sexueller Belästigung oder Körperverletzung kann das berufliche und persönliche Ansehen erheblich beeinträchtigen.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig verteidigt bundesweit Lehrer, Erzieher und pädagogische Fachkräfte, denen Straftaten vorgeworfen werden. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Sexualstrafrecht und der Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

Oberstes Ziel ist es, das Strafverfahren möglichst frühzeitig durch eine fundierte schriftliche Verteidigung zur Einstellung zu bringen, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und berufliche Konsequenzen abzuwenden.

Warum ist ein Strafverfahren für Lehrer und Erzieher besonders bedrohlich?

Lehrer und Erzieher tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann deshalb nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dabei ist zwischen verbeamteten Lehrkräften, angestellten Lehrkräften und Erziehern zu unterscheiden. Je nach Beschäftigungsverhältnis gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.

Mögliche Folgen sind:

  • Suspendierung oder Freistellung: Bereits während eines laufenden Ermittlungsverfahrens kann eine vorläufige Entfernung aus dem beruflichen Umfeld erfolgen.
  • Disziplinarverfahren: Verbeamteten Lehrkräften drohen bei einem möglichen Dienstvergehen disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Angestellten Lehrern und Erziehern können Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen drohen.
  • Eintragungen im Führungszeugnis: Strafrechtliche Verurteilungen können die weitere Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erheblich erschweren. Bei bestimmten Straftaten, insbesondere Sexualdelikten, gelten besondere Vorschriften für das erweiterte Führungszeugnis.
  • Verlust des beruflichen Ansehens: Insbesondere bei Vorwürfen sexueller Übergriffe können bereits Ermittlungen zu erheblichen persönlichen und beruflichen Belastungen führen.

Ein Strafverfahren muss daher von Beginn an auch mit Blick auf mögliche dienst- und arbeitsrechtliche Folgen verteidigt werden.

 

Welche Straftaten werden Lehrern und Erziehern häufig vorgeworfen?

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und sexueller Missbrauch von Kindern

Besonders gravierend sind Vorwürfe sexueller Handlungen gegenüber Kindern, Schülern oder anderen anvertrauten Minderjährigen.
Je nach Sachverhalt kommen insbesondere folgende Straftatbestände in Betracht:

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Gerade bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen stehen häufig unterschiedliche Aussagen der Beteiligten im Mittelpunkt. Objektive Beweismittel sind nicht immer vorhanden.

Eine professionelle Strafverteidigung muss deshalb die Aussageentstehung, die Aussagequalität und mögliche Widersprüche sorgfältig untersuchen.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung sexualstrafrechtlicher Verfahren und insbesondere in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

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Dr. Jonas Hennig

„Seit über einem Jahrzehnt verteidige ich Lehrer und Erzieher bundesweit. Oftmals unschuldige. In aller Regel können wir einen öffentlichen Strafprozess verhindern und die berufliche Existenz bewahren.“

Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen

Auch körperliche Auseinandersetzungen im schulischen oder pädagogischen Alltag können strafrechtliche Ermittlungen auslösen.

Hierzu zählen beispielsweise Vorwürfe wegen:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
  • Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)

Nicht jeder körperliche Kontakt erfüllt automatisch den Tatbestand einer Straftat. Entscheidend sind die konkreten Umstände, insbesondere die Frage, ob eine strafbare Handlung vorliegt oder das Verhalten rechtlich gerechtfertigt war.

Gerade bei Konfliktsituationen, etwa beim Eingreifen in körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülern, ist eine differenzierte strafrechtliche Bewertung erforderlich.
 

Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht

Lehrer und Erzieher können außerdem mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, wenn Kinder oder Jugendliche während ihrer Betreuung zu Schaden kommen.

Je nach Sachverhalt können insbesondere fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder Unterlassungsdelikte relevant werden.

Allerdings begründet nicht jeder Unfall oder jede Verletzung automatisch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Eine Strafbarkeit setzt voraus, dass die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere müssen eine relevante Pflichtverletzung und deren strafrechtlich erforderlicher Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden.

Aussage gegen Aussage – eine besondere Herausforderung bei Strafverfahren gegen Lehrer

Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen Lehrer und Erzieher beruhen nicht selten maßgeblich auf den Angaben eines Kindes oder Jugendlichen.

In solchen Verfahren kommt der Aussagepsychologie eine besondere Bedeutung zu.

Zu untersuchen sind unter anderem:

  • Wie und unter welchen Umständen ist die Aussage entstanden?
  • Wurde das Kind oder der Jugendliche mehrfach befragt?
  • Gab es suggestive Einflüsse durch Eltern, Lehrkräfte oder andere Bezugspersonen?
  • Sind die Angaben in sich schlüssig und über verschiedene Befragungen hinweg konsistent?
  • Gibt es objektive Beweismittel, die die Aussage stützen oder ihr widersprechen?

Dabei geht es nicht darum, Angaben von Kindern oder Jugendlichen pauschal infrage zu stellen. Entscheidend ist vielmehr eine wissenschaftlich fundierte und ergebnisoffene Überprüfung der Beweislage.

Dr. Jonas Hennig ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig und verfügt über besondere Erfahrung in der Verteidigung komplexer Aussage-gegen-Aussage-Verfahren.

Seine Verteidigung berücksichtigt insbesondere die aussagepsychologischen und strafprozessualen Besonderheiten solcher Verfahren.

 

Strafverfahren gegen verbeamtete Lehrer, droht der Verlust des Beamtenstatus?

Für verbeamtete Lehrer können strafrechtliche Ermittlungen zusätzlich disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.

Neben dem eigentlichen Strafverfahren kann der Dienstherr prüfen, ob ein Dienstvergehen vorliegt und disziplinarrechtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Bei bestimmten rechtskräftigen Verurteilungen tritt der Verlust der Beamtenrechte kraft Gesetzes ein. Daneben kann auch unabhängig davon eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Disziplinarverfahren in Betracht kommen.

Nicht jede strafrechtliche Verurteilung führt allerdings automatisch zum Verlust des Beamtenstatus.

Umso wichtiger ist es, dass die Strafverteidigung mögliche disziplinarrechtliche Folgen bereits im Ermittlungsverfahren berücksichtigt.

Eine frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens kann die Ausgangslage für ein dienstrechtliches Verfahren erheblich verbessern. Sie schließt disziplinarrechtliche Konsequenzen allerdings nicht in jedem Fall aus.

 

Strafverfahren gegen angestellte Lehrer und Erzieher

Auch für angestellte Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte können strafrechtliche Ermittlungen existenzbedrohende Folgen haben.

Neben einer möglichen Verurteilung können arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung drohen. Besonders bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen prüfen Arbeitgeber häufig, ob eine weitere Beschäftigung verantwortet werden kann. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für arbeitsrechtliche Maßnahmen. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die nicht nur das Strafverfahren, sondern auch mögliche Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt.

Was tun bei einer Vorladung als beschuldigter Lehrer oder Erzieher?

Wer als Lehrer oder Erzieher eine polizeiliche Vorladung erhält oder von einem Ermittlungsverfahren erfährt, sollte besonnen handeln.

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ein Strafverteidiger kann anschließend Akteneinsicht beantragen und prüfen, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden und welche Beweismittel vorliegen.

Auf dieser Grundlage entwickelt Dr. Jonas Hennig gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Diese umfasst insbesondere:

  1. Akteneinsicht und Beweisanalyse: Prüfung der Ermittlungsakte, der Aussagen und möglicher entlastender Umstände.
  2. Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Rechtliche und tatsächliche Bewertung des Tatvorwurfs unter Berücksichtigung der beruflichen Konsequenzen.
  3. Schriftliche Verteidigung: Gegebenenfalls Einreichung einer ausführlich begründeten Schutzschrift mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung.
  4. Berücksichtigung beruflicher Folgen: Abstimmung des strafrechtlichen Vorgehens mit möglichen dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Gerade bei Lehrern und Erziehern ist es besonders wichtig, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.

Dr. Jonas Hennig und Franziska Mayer – erfahrene Strafverteidigung für Lehrer und Erzieher im Strafrecht und Sexualstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig ist Gründer von HT Strafverteidiger und verfügt über mehr als zwölf Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung in mehreren tausend Verfahren. Er und sein Team verteidigen bundesweit Beschuldigte, insbesondere im Sexualstrafrecht und in komplexen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Franziska Mayer und Dr. Jonas Hennig sind beide nicht nur Fachanwälte für Strafrecht, sondern Fachanwaltsausbilder. Sie bilden angehende Fachanwälte im Sexualstrafrecht und Strafrecht aus und sind seit vielen Jahren auf die Verteidigung von Lehrkräften und Erziehern spezialisiert.

Dr. Hennig – Qualifikationen Kurzübersicht:

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwaltsausbilder für Strafrecht und Sexualstrafrecht
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht seit 2010
  • Dozent für Revisionsrecht seit 2016
  • FAO-Dozent (Referent und Ausbilder für Fachanwälte für Strafrecht) im Sexualstrafrecht
  • Fachautor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Besondere Spezialisierung und Experte für Strafverfahren gegen Beamte insb. Lehrkräfte
  • Preisgekrönte Dissertation, Landesbester bei großer juristischer Staatsprüfung

Dr. Hennig und sein Verteidigerteam verfügen zudem über langjährige Erfahrung bei der Verteidigung von Beamten, darunter Lehrkräften, Polizeibeamten und anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

Die Kombination aus sexualstrafrechtlicher Spezialisierung, Erfahrung in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren und Kenntnis der besonderen beruflichen Risiken bildet die Grundlage für eine gezielte Verteidigung von Lehrern und Erziehern.

Im Mittelpunkt steht dabei nicht allein die Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern auch der Schutz der beruflichen und persönlichen Existenz des Mandanten.

Unser Ziel: Einstellung des Strafverfahrens und Schutz Ihrer beruflichen Existenz

Gerade bei Strafverfahren gegen Lehrer und Erzieher ist eine frühzeitige Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Durch eine fundierte schriftliche Stellungnahme kann es gelingen, den Tatverdacht bereits im Ermittlungsverfahren zu entkräften und eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen. Damit können unter Umständen auch die Risiken einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und weiterer beruflicher Konsequenzen reduziert werden.

Eine Einstellung kann jedoch nicht in jedem Verfahren erreicht werden. Sollte es zu einer Anklage kommen, vertritt Dr. Hennig die Interessen seiner Mandanten auch in der Hauptverhandlung mit dem Ziel des bestmöglichen Verfahrensausgangs.

Sie sind Lehrer oder Erzieher und gegen Sie wird strafrechtlich ermittelt? Kontaktieren Sie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig frühzeitig. Wir beraten Sie vertraulich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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FAQ: Strafverfahren gegen Lehrer und Erzieher

Kann ein Lehrer wegen eines Strafverfahrens entlassen werden?
Ein Strafverfahren kann dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Ob eine Entlassung, Kündigung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtlich möglich ist, hängt vom Beschäftigungsverhältnis, dem konkreten Vorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab.
Was passiert, wenn einem Lehrer sexueller Missbrauch vorgeworfen wird?
In der Regel werden zunächst strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Je nach Sachverhalt können außerdem schul- oder dienstrechtliche Maßnahmen folgen. Besonders wichtig ist eine frühzeitige Verteidigung, bevor Angaben zur Sache gemacht werden.
Darf ein Erzieher trotz laufendem Strafverfahren weiterarbeiten?
Ein laufendes Ermittlungsverfahren führt nicht automatisch zu einem Beschäftigungsverbot. Abhängig vom Vorwurf und den Umständen können jedoch Freistellungen, Tätigkeitsbeschränkungen oder andere Maßnahmen erfolgen.
Was bedeutet Aussage gegen Aussage bei einem Missbrauchsvorwurf?
Von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation spricht man, wenn die belastende Aussage im Wesentlichen der bestreitenden Einlassung des Beschuldigten gegenübersteht und keine hinreichend aussagekräftigen weiteren Beweismittel vorhanden sind. In solchen Fällen kommt der sorgfältigen Beweiswürdigung besondere Bedeutung zu.
Welcher Anwalt verteidigt Lehrer und Erzieher bei Strafverfahren?
Bei Strafverfahren gegen Lehrer und Erzieher empfiehlt sich ein Fachanwalt für Strafrecht, der mit den Besonderheiten des jeweiligen Tatvorwurfs und den möglichen beruflichen Folgen vertraut ist. Insbesondere bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen ist Erfahrung mit Aussage-gegen-Aussage-Verfahren von Bedeutung.
Kann ein Strafverfahren gegen einen Lehrer eingestellt werden?
Ja. Ein Strafverfahren kann beispielsweise nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht (sog. „großer Freispruch“). Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch andere Einstellungsmöglichkeiten in Betracht. Welche Verteidigungsstrategie geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab.


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Über 12 Jahre Praxiserfahrung bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Referent für Strafrecht und Sexualstrafrecht u.A. FAO-Dozent (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Fachanwaltsausbilder für Strafrecht und Sexualstrafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Preisgekrönte Promotion mit Höchstnote summa cum laude
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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