18.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Messenger Snapchat ein zwölfjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte jedoch herausarbeiten, dass eine solche Handlung dem Mandanten nicht nachzuweisen ist. Ferner wurde dargelegt, dass der Besitz von inkriminierten Dateien mangels Besitzwillen zu verneinen ist. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.