17.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll seinen Kopf während einer Autofahrt auf der Schulter der Zeugin abgelegt, den Arm der Zeugin gestreichelt und einmal geküsst und ihr die Hand auf den Oberschenkel gelegt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte jedoch in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die belastende Zeugenaussage nicht glaubhaft ist. Zudem handelte es sich bei den geschilderten Verhaltensweisen um sozialadäquate Handlungen, ohne einen sexuellen Bezug. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.