14.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll kinderpornographische Inhalte auf seinem PC gehabt und diese über einen Messenger hochgeladen haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte keine Anhaltspunkte vorlagen. Zudem konnte er darlegen, dass eine Durchsuchung bei dem Mandanten rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.