15.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über einen Instant-Messenger Teil eines Gruppenchats gewesen sein, in dem entsprechende Inhalte geteilt und verbreitet wurden. Mit einem ausführlichen und gut begründeten Antrag hat Fachanwalt Dr. Jonas Hennig herausgearbeitet, dass eine Verbreitung entsprechender Inhalte durch unseren Mandanten nicht nachweisbar ist. Zudem konnte dargelegt werden, dass der Mandant auch nicht im Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Inhalten war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.