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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

14.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte

14.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über einen Kurznachrichtendienst ein Foto zur Einmalansicht eines erigierten Glieds an ein 12-jähriges Mädchen gesendet haben. Strafverteidiger Bartsch konnte herausarbeiten, dass der Mandant das Alter der Chatpartnerin nicht kannte. Zudem gab es im gesamten zur Akte gereichten Chatverlauf keinerlei Anzeichen dafür, dass überhaupt ein Foto versendet worden ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hanau 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Übersendens von „Dickpics“

05.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll unaufgefordert an einen anderen Mann mehrere „Dickpics“, also Fotos von seinen Geschlechtsteilen sowie von seinem Gesäß übersandt haben. Aufgrund dieser Behauptung wurde bereits im Vorfeld eine Hausdurchsuchung bei dem Mandanten angeordnet und dessen Handy beschlagnahmt. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos von sich gemacht und diese dann an den maßgeblich belastenden Zeugen unaufgefordert übersandt hat. Nachdem weder auf dem Handy des Mandanten noch auf dem des Zeugen entsprechende Bilder gefunden werden konnten, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

04.04.2025 – Über 120 Dateien Kinderpornografie – dennoch Einstellung

04.04.2025

WO? Amtsgericht Ahrensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

04.04.2025 – Einstellung bei Verbreiten und Besitz jugendpornographischer Inhalte

04.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen haben. Im Rahmen der Auswertung der bei ihm sichergestellten Datenträger wurde kein inkriminiertes Material gefunden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Allein der das Verfahrens auslösende CyberTipline-Report des NCMEC über den Upload einer entsprechenden Datei auf Dropbox ist – für sich – nicht geeignet, den Vorwurf des Verbreitens und des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Auch der Umstand, dass unser Mandant sich in den Account über seinen Browser-Clienten irgendwann eingeloggt haben soll, begründet noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass auch nur er wirklichen Zugang zu dem Account hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

02.04. Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte

02.04.2025

WO? Amtsgericht Stade
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS:Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich über das Internet in den Besitz von inkriminierten Dateien im hohen dreistelligen Bereich gebracht haben. Mittels einer guten Vorbereitung der Hauptverhandlung, gelang es Strafverteidiger Bartsch die für den Mandanten streitenden Strafzumessungsgesichtspunkte hervorzuheben. Dabei waren sowohl besondere persönliche Lebensumstände als auch ein sehr reumütiges Nachtatverhalten ausschlaggebend. Ferner konnte aufgezeigt werden, dass eine Aussetzung zur Bewährung vorzunehmen war.

02.04.2025 – Verfahren wegen Jugendpornografie – Verwarnung

02.04.2025

WO? Amtsgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Fachanwalt für Strafrecht Moro verteidigte einen älteren Mandanten, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm der Besitz von Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Der Mandant war geständig. Die Verteidigung verlass am Anfang der Hauptverhandlung eine gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Stellungnahme. In einem sodann von der Verteidigung initiierten Rechtsgespräch zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht betonte die Verteidigung  die geringe Bildintensität und die teilweise kaum mögliche Abgrenzbarkeit zur legalen Pornografie. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ein tat- und schuldangemessenes Ergebnis darstellt.

27.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

27.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf WhatsApp zwei kinderpornographische Sticker zugeschickt bekommen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Der Mandant hatte sich die Sticker nicht aktiv verschafft, und auch nicht gespeichert. Er hatte sie im Gegenteil nicht einmal wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

26.03. Einschlägig vorbestraft – Bewährungsstrafe bei Vorwurf Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Schöffengericht Uelzen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Ausgangssituation, in der sich der Mandant, den Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, in einer Hauptverhandlung am Schöffengericht Uelzen verteidigte, war schwierig: Der einschlägig vorbestrafte Mandant wurde erneut der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch diskutierten Strafverteidiger Moro und das Gericht über die Möglichkeit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe. Im Laufe der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Mandant tatsächlich reumütig und einsichtig ist und bereits umfassende Therapiebemühungen unternommen hat. Zugleich spendete er an entsprechende gemeinnützige Einrichtungen. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten erhalten werden. Das Gericht sprach ein Bewährungsurteil. Der Mandant war sehr erleichtert und kann nunmehr nach vorne blicken.

26.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in einem Online-Chat Nacktbilder an eine minderjährige Person gesendet haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass bereits die Täterschaft nicht hinreichend wahrscheinlich war und zudem auch aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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