27.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, drei Nacktbilder ungefragt an eine Frau versendet zu haben. Er habe sie mehrfach auf sozialen Netzwerken kontaktiert und ihr schließlich die Bilder ungefragt als selbstlöschende Nachrichten geschickt. Sie fertigte von diesen Screenshots an. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft ist. Die verwendete Handynummer und der Chat konnten unserem Mandanten nicht eindeutig zugewiesen werden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.