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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Andere Vorwürfe

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe

16.02.2025 – Einstellung bei exhibitionistischer Handlungen Staatsanwaltschaft Gießen

16.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen  
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde die Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft des Mandanten noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

02.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf exhibitionistischer Handlungen

02.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Es ging um den Vorwurf exhibitionistischer Handlungen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Akte enthielt keine Anhaltspunkte dafür, dass unserem Mandanten bewusst gewesen ist, dass er beobachtet wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Halbschwester im Kindesalter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Belastungszeugin konnte sich weder an Tatzeitpunkt noch Tatzeitraum erinnern. Auch ihre übrigen Angaben waren undetailliert und unplausibel. Offensichtlich hatte bei der Anzeigenerstatterin eine Umdeutung eines tatsächlich in der Vergangenheit erlebten sexuellen Übergriffs mit einer anderen Person stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. So konnte ein öffentlicher Strafprozess und eine Eintragung im Führungszeugnis verhindert werden. Im Fall der Verurteilung hätte eine langjährige Haftstrafe gedroht. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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