02.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Es ging um den Vorwurf exhibitionistischer Handlungen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Akte enthielt keine Anhaltspunkte dafür, dass unserem Mandanten bewusst gewesen ist, dass er beobachtet wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.