16.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde die Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft des Mandanten noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.