09.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei Snapchat ein jugendpornografisches Video hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Zum einen insistierte Herr Grabitz auf der Einhaltung der Zweifelsgrundsatzes. Danach konnte nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die abgebildete Person unter achtzehn war. Ferner griff Herr Grabitz die Täterschaft an, die in Ermangelung einer Hausdurchsuchung ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte. All dies bewegte die Staatsanwaltschaft dazu, das Verfahren einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
