07.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagpsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Jedenfalls war der entgegenstehende Wille der Anzeigeerstatterin nicht erkennbar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
