SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

10.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs

10.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damals neunjährige Tochter im Rahmen von Umgangsbesuchen mehrmals sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft ist. Dr. Hennig stellte klar heraus, dass sich der Konflikt der Eltern mittlerweile auf die Tochter übertragen hat und die Aussage durch erhebliche fremdsuggestive Prozesse beeinflusst wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

09.04.2026 Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie

09.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei Snapchat ein jugendpornografisches Video hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Zum einen insistierte Herr Grabitz auf der Einhaltung der Zweifelsgrundsatzes. Danach konnte nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die abgebildete Person unter achtzehn war. Ferner griff Herr Grabitz die Täterschaft an, die in Ermangelung einer Hausdurchsuchung ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte. All dies bewegte die Staatsanwaltschaft dazu, das Verfahren einzustellenEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

07.04.2026 Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

07.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagpsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Jedenfalls war der entgegenstehende Wille der Anzeigeerstatterin nicht erkennbar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.     

05.04.2026 Rücknahme des Strafbefehlsantrags beim Verdacht der sexuellen Belästigung

05.04.2026

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Rücknahme des Strafbefehls   

Dem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll der Anzeigenerstatterin auf der Tanzfläche einer Diskothek für ca. 3 Sekunden an das Gesäß gefasst haben. Dabei soll der Mandant erheblich alkoholisiert gewesen sein. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz des Mandanten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen war. Bei der Berührung hat es sich um ein bloßes Versehen gehandelt. Zudem hatte es zuvor bereits Augenkontakt mit der Anzeigenerstatterin gegeben, weshalb der Mandant davon ausgegangen ist, die Anzeigenerstatterin werde der Berührung zustimmen. Das Gericht folgte dem Antrag und so konnte eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.   

02.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

02.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit seiner neuen Lebensgefährtin Sex vor seinem neunjährigen Sohn gehabt zu haben. Dabei soll deSohn von etwas angespritzt worden sein. Der Verdacht gründete auf der Aussage der Mutter der Kinder und Audioaufnahmen. Mittels Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand, zumal die Vorwürfe im Rahmen eines erbittert geführten “Rosenkriegs” nach einer Trennung von der Kindesmutter erhoben worden waren. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

02.04.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

02.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram Direct eine inkriminierte Videodatei versandt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Versenden einer Datei an nur eine Person kein Verbreiten darstellt. Ein Zugänglichmachen lag ebenfalls nicht vor, da sich unser Mandant die Datei vermeintlich selber zugeschickt haben soll. Letztlich war auch der Besitz abzulehnen, da unser Mandant keinen Besitzwillen hatte. Auf seinen ausgewerteten Datenträgern konnten keine tragfähigen Anhaltspunkte für einen Versand des Videos an sich selbst gefunden werden. Daher konnte ihm auch keine Kenntnis von dem Video unterstellt werden. Hinsichtlich aller aufgefundenen Dateien war davon auszugehen, dass er von diesen, insbesondere in Anbetracht der Vielzahl von legalen Dateien auf seinen Geräten, keine Kenntnis hatteEs erschien wahrscheinlicher, dass die Dateien ohne sein Zutun automatisch auf sein Mobiltelefon heruntergeladen wurden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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