Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
Einstellung bei Vorwurf Sexueller Übergriff
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Lüneburg
Nach mehrtägigem Kampf gegen Anträge der Nebenklage auf Ausschluss des Mandanten während der Vernehmung der Belastungszeugin, wurde diese schließlich in einem Nebenraum am Amtsgericht per Videoübertragung vernommen. Es ging in diesem jugendstrafrechtlichen Verfahren um den Vorwurf des sexuellen Übergriffs gegen den damaligen besten Freund nach einer Party zum Vatertag, bei dem die Belastungszeugin bei dem Mandanten übernachtete. Von Anfang an bestritt der Mandant die Vorwürfe. In der Aussage der Zeugin zeigten sich erhebliche Widersprüche und Unplausibilitäten. Das Gericht bot insbesondere aus prozessökonomischen Gründen eine Einstellung des Verfahrens an. Die Verteidigung verhinderte hier noch eine Eintragung im Erziehungsregister.
Freispruch beim Vorwurf der sexuellen Nötigung
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht Dortmund
Mit den Waffen einer Frau?
Unser Mandant war wegen des Verdachts einer sexuellen Nötigung angeklagt. Eine Arbeitskollegin hatte ihm vorgeworfen, er habe sie bei der Arbeit in ihrem Intimbereich berührt und versucht sie zu küssen. In einer kontroversen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz herausarbeiten, dass die zur Verfügung stehenden Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Der Anzeigenerstatterin war am mutmaßlichen Tattag auf Betreiben unseres Mandanten gekündigt worden. Viel sprach dafür, dass ihre erst mehrere Wochen später erhobene Anschuldigung eine so genannte Retourkutsche gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe. Das Gericht sprach auf Antrag der Verteidigung frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
über uns sagen
★
★
★
★



