Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung im Nachgang an ein Schützenfest vorgeworfen. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht mangelte. Die Schilderungen der Anzeigenerstatterin ließen klar auf einvernehmlichen Sex hindeuten, der lediglich im Nachgang von ihr als “unerwünscht” deklariert und angezeigt worden war. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.