12.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unser jugendlicher Mandant war wegen des Verdachts einer Vergewaltigung angeklagt. Er sollte eine Mitschülerin in zwei Fällen dazu gezwungen haben, in einem Gebüsch Oralsex an ihm auszuüben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in einer fünfstündigen Hauptverhandlung heraus, dass die Aussage der an einer Borderline-Störung leidenden Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft war und das Gericht ein psychiatrisches Gutachten hätte einholen müssen, um zu einer Verurteilung kommen zu können. Das Gericht folgte dem Antrag. Es sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen von allen Anklagepunkten frei.