SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

28.04.24-Freispruch am Schöffengericht Kiel bei Vergewaltigungsvorwurf

28.04.2024

WO? Schöffengericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Aussage gegen Aussage: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig setzte in einem Verfahren wegen Vergewaltigung in zwei Fällen einen Freispruch gegen die Staatsanwaltschaft durch. Dir Vorwürfe wurden lange nach der Beziehung erhoben und waren aussagepsychologisch eindeutig als nicht erlebnisbasiert einzuordnen.

24.04.24-Freispruch am Landgericht Lübeck bei Vergewaltigungsvorwurf

24.04.2024

WO? Landgericht Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Aussage gegen Aussage: In einem Vergewaltigungsverfahren hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig am Landgericht Kiel in der „vierten Instanz“ einen Freispruch gegen die Staatsanwaltschaft durchgesetzt, die eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte. Der Mandant wurde in der ersten Instanz am Schöffengericht Eutin zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war durch eine andere Kanzlei verteidigt. In der zweiten Instanz setzte Dr. Hennig einen Freispruch am Landgericht Lübeck durch. Unglücklicherweise war das Urteil so schlecht begründet, dass das Oberlandesgericht Schleswig den Freispruch aufhob und die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Lübeck zurückverwies. Nach mehreren Prozesstagen und einer aussagepsychologischen Begutachtung, die Strafverteidiger Dr. Hennig auf den Weg gebracht hatte, sprach das Landgericht den dankbaren und erleichterten Mandanten abermals frei. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutigen aussagepsychologischen Befunds abermals eine Verurteilung beantragt. Der Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig. Wie so oft bedeutet Aussage gegen Aussage Kampf für die Unschuldsvermutung.

Einstellung Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften (6 Taten)

Ergebnis: Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr zur Bewährung

Wo? AG HH-Altona

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Schriften  (Besitz und fünffacher (Dritt)besitzverschaffung) mit ca. 1600  Dateien bei alter Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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