SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Vorwurf Verbreiten und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sind nicht nur wenige kinder- und jugendpornographische Dateien als sog. „Thumbnail“- und Cachedateien gefunden worden. Gefunden wurde ein ganzes Sammelsurium an kommerzieller Pornographie. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in dem Cloud-Dienst „Google Drive“ ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem gut begründeten Antrag anhand technischer Argumentation herausarbeiten, dass dem Mandanten hinsichtlich des auf seinem Gerät aufgefundenen Videos kein Besitzwille nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung bei sexueller Belästigung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Belästigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück

 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Kellnerin in einer Kneipe den Arm über die Schulter gelegt und dann an ihre Brust gegriffen haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte jedoch herausarbeiten, dass sich aus dem Videomaterial aus der Kneipe eindeutig ergibt, dass unser Mandant zwar den Arm über die Schulter der Kellnerin legte, sie jedoch nach seiner Armhaltung eindeutig nicht an der Brust berührte. Den Arm über die Schulter zu legen, stellt keine sexuelle Belästigung dar. Die Staatsanwaltschaft folgte dem dahingehenden Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Dresden

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin übergriffig verhalten zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Die Aussagen der beiden Kinder waren offensichtlich durch erheblichen äußeren Einfluss zustande gekommen. Im Vordergrund stand ein Sorgerechtsstreit aufgrund massiver Vernachlässigung der Kinder durch die Kindesmutter. Der Kindesvater, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebte, hatte bewusst oder unbewusst erheblich zur Aussageentstehung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Erwerb, Besitz, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen

 

Unserem Mandanten wurde die Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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