SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
02.09.2024
02.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung bei Vorwurf Verbreiten und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sind nicht nur wenige kinder- und jugendpornographische Dateien als sog. „Thumbnail“- und Cachedateien gefunden worden. Gefunden wurde ein ganzes Sammelsurium an kommerzieller Pornographie. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in dem Cloud-Dienst „Google Drive“ ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem gut begründeten Antrag anhand technischer Argumentation herausarbeiten, dass dem Mandanten hinsichtlich des auf seinem Gerät aufgefundenen Videos kein Besitzwille nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung bei sexueller Belästigung
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Kellnerin in einer Kneipe den Arm über die Schulter gelegt und dann an ihre Brust gegriffen haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte jedoch herausarbeiten, dass sich aus dem Videomaterial aus der Kneipe eindeutig ergibt, dass unser Mandant zwar den Arm über die Schulter der Kellnerin legte, sie jedoch nach seiner Armhaltung eindeutig nicht an der Brust berührte. Den Arm über die Schulter zu legen, stellt keine sexuelle Belästigung dar. Die Staatsanwaltschaft folgte dem dahingehenden Antrag und stellte das Verfahren ein.
23.08.2024
23.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung
23.08.2024
23.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Dresden
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin übergriffig verhalten zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Die Aussagen der beiden Kinder waren offensichtlich durch erheblichen äußeren Einfluss zustande gekommen. Im Vordergrund stand ein Sorgerechtsstreit aufgrund massiver Vernachlässigung der Kinder durch die Kindesmutter. Der Kindesvater, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebte, hatte bewusst oder unbewusst erheblich zur Aussageentstehung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
19.08.2024
19.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Erwerb, Besitz, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Unserem Mandanten wurde die Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
12.08.2024
12.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





