SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Verdacht der Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines privaten Chats, kinderpornographische Inhalte übersendet zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Es war bereits nicht hinreichend nachweisbar, dass unser Mandant Absender, der im Rahmen des Chats geschriebenen Inhalte war. Zudem konnten die im Chat übersendeten Inhalte nicht wiederhergestellt werden, sodass nicht einmal feststand, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Auch eine Durchsuchung bei unserem Mandanten hat nicht zum Auffinden solcher Inhalte geführt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Verbreiten kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen

 

Dem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll im Juli 2019 einen kinderpornographischen Sticker in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Oliver Moro heraus, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft des Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Fachanwalts und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.

Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Besitz oder sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wird der Besitz oder das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Der Tatvorwurf ergibt sich aus Durchsuchungsmaßnahmen bei einem gesondert verfolgten Beschuldigten, nach welchen der Mandant Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe sein soll, in welcher eine inkriminierte Datei geschickt wurde. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass sich der hinreichende Tatverdacht mangels Vorliegens eines Besitzes oder Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte bei dem Mandanten nicht führen lässt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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