SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
09.09.2024
09.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
07.09.2024
07.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
06.09.2024
06.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografische Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
04.09.2024
04.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
04.09.2024
04.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
03.09.24-Freispruch für Arzt am Schöffengericht Schwelm bei Vorwurf sexuellen Übergriffs
03.09.2024
WO? Schöffengericht in Schwelm
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch
Strafverteidiger Dr. Hennig hat einen Arzt erfolgreich vor dem Schöffengericht in Schwelm verteidigt. Ihm wurde ein sexueller Übergriff während eines Notarzteinsatzes vorgeworfen. Dr. Hennig legte dar, dass die belastende Aussage unglaubhaft ist und im Kern durch ein Speichelgutachten widerlegt war. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Das Gericht folgte Dr. Hennig in allen Punkten und sprach den Arzt frei. Die Approbation ist nun nicht mehr gefährdet.
Einstellung bei Tatverdacht Besitz von Kinderpornografischer Schriften u.a.
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Besitz von kinderpornografischer Schriften u.a.
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Die Rufnummer unseres Mandanten war in einer WhatsApp-Gruppe aufgetaucht, in der ein kinderpornografisches Bild kursiert hatte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft unseres zu den Vorwürfen schweigenden Mandanten nach Aktenlage alles andere als wahrscheinlich war. Ferner war mangels Durchsuchung weder der Besitz kinderpornographischer Dateien noch deren Verbreitung nachweisbar. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
02.09.2024
02.09.2024
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung bei Vorwurf Verbreiten und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sind nicht nur wenige kinder- und jugendpornographische Dateien als sog. „Thumbnail“- und Cachedateien gefunden worden. Gefunden wurde ein ganzes Sammelsurium an kommerzieller Pornographie. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in dem Cloud-Dienst „Google Drive“ ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem gut begründeten Antrag anhand technischer Argumentation herausarbeiten, dass dem Mandanten hinsichtlich des auf seinem Gerät aufgefundenen Videos kein Besitzwille nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






