SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornographischer Schriften

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verdacht der Verbreitung jugendpornographischer Schriften

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen bei einem Messenger-Dienst jugendpornographische Dateien verschickt zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Verdacht gegen den Mandanten bestand, da ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

27.09.24-Einstellung bei Vergewaltigungsvorwurf

27.09.2024

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandanten soll nach einer Party die Anzeigenerstatterin auf seinem Sofa vergewaltigt haben, während ihr Freund im Nachbarzimmer schlief. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Ausführlich konnten die erheblichen Widersprüche in der Aussage herausgearbeitet und dargelegt werden. Unter kritischer Würdigung des Akteninhalts war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen den Beteiligten überwiegend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf:Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten in Zweifel ziehen und darlegen, dass unser Mandant keinen Besitzwillen, und bei den beiden versandten Dateien keinen Vorsatz bezüglich des minderjährigen Alters der Darsteller*innen hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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