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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

11.02.2025 – Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Verschaffung oder Besitz)

11.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser jugendlicher Mandant soll Mitglied in einem WhatsApp Chat gewesen sein, in dem kinder- und jugendpornografische Inhalte geteilt wurden. Er selbst hatte weder auf die Inhalte reagiert noch selbst Inhalte veröffentlicht. Er hatte sich lediglich am Austausch beteiligt, was nebenbei eine Regel der Gruppe war. Anhaltspunkte für einen Download der Dateien gab es nicht. Der Tatvorwurf konnte mit den Indizien in er Ermittlungsakte nicht hinreichend dargestellt werden. 

10.02.2025 – Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung

10.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

10.02.2025 – Freispruch bei Vorwurf Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen

10.02.2025

WO? Landgericht Hagen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen vor. Er sollte mehrfach mit seiner siebzehnjährigen entfernten Verwandten gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass selbst bei Wahrunterstellung der in Teilen unglaubhaften Aussage nicht von strafbaren Handlungen auszugehen war. Denn die sexuell nicht unerfahrene Anzeigenerstatterin hatte zu keinem Zeitpunkt die Äußerung eines klar entgegenstehenden Willens geschildert. Ganz im Gegenteil: Chatverläufe legten die Annahme einer einvernehmlich geführten heimlichen Affäre zu dem Angeklagten nahe, deren plötzliches Auffliegen der Anzeigenerstatterin sehr unangenehm gewesen war. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei.  So konnte eine mehrjährige Haftstrafe abgewendet werden.

09.02.2025 – Einstellung inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Kiel

09.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

24.01.2025

WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.

05.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

05.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Bekannte auf einem Musikfestival vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Es liegt nahe, dass es sich bei der Aussage aufgrund von suggestiven Einflüssen um eine sogenannte Scheinerinnerung handelt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.     

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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