09.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes bzw. sich Verschaffens von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Besitz bzw. das sich Verschaffen von Kinderpornografie vorgeworfen. Er soll über BingImage einen kinderpornografischen Inhalt hochgeladen haben, worauf das Bundeskriminalamt eine NCMEC-Meldung erhalten habe. Eine Durchsuchung bei unserem Mandanten ist ergebnislos verlaufen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant keine kinderpornographischen Inhalte ins Internet hochgeladen hat und auch nicht im Besitz solcher Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.