01.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Bekannte nach einer gemeinsamen Party auf dem Nachhauseweg sexuell genötigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht darstellen, dass keine Handlungen gegen den Willen der Belastungszeugin vorgelegen haben. Diese hatte aktiv am sexuellen Geschehen teilgenommen. Vielmehr beruhte die Anzeigenerstattung auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge auto- sowie fremdsuggestiver Einflüsse. Die Belastungszeugin hatte sich eine Beziehung mit unserem Mandanten erhofft, welche dieser allerdings nicht eingehen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.