SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

27.11.24-Freispruch beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs

27.11.2024

WO? Amtsgericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch

Vor dem Amtsgericht Dortmund wurde der Mandant wegen sexuellen Übergriffs angeklagten. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito durch gezielte Befragung der einzigen Belastungszeugin Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage schüren. Mit Erfolg: Der Mandant wurde vom Gericht freigesprochen.

27.11.24-Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

27.11.2024

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die WG-Mitbewohnerin seiner Freunde vergewaltigt zu haben, indem er dreimal gegen ihren Willen von hinten vaginal in sie eingedrungen sei. Am Vortag sei es bereits zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Auch kurz vor dem vermeintlichen Vorfall hätten sie sich geküsst, miteinander rumgemacht und sich gegenseitig vollständig ausgezogen. Plötzlich habe sie jedoch nur noch mit ihm kuscheln wollen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte und eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, ein Foto einer nackten, rücklings abgebildeten Person gesendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass das Foto keinen pornographischen Inhalt darstellte und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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