19.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sich Besitz von Kinderpornografie verschafft zu haben, bzw. diese zu besitzen. Er soll sich mit einer Chat-Partnerin über den sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass der Chat nicht auf den Mandanten zurückzuführen ist. Zumal liegt gar kein inkriminiertes Material vor, weder in Form des Chats noch in Form von Bildmaterial. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.