SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verdachts der exhibitionistischen Handlungen 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund 

 

Unserem Mandanten wurde das Begehen exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Er habe, in einem Auto sitzend, sein Glied aus seiner Hose hängen gelassen und eine Frau an sein Auto herangeholt. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft sowie mangels einer nachweisbaren Belästigung die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Schriften

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde eine Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ungefragt ein Bild seines erigierten Penisses an eine Dame per WhatsApp verschickt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in seinem Antrag heraus, dass die Anzeigenerstatterin zuvor eine sexuelle Beziehung mit unserem Mandanten hatte. Sie kann den ihr übersandten Penis also bereits recht gut, verschwieg die Beziehung aber gegenüber den Ermittlungsbehörden. Dass es diese sexuelle Beziehung zuvor gegeben hatte, rechtfertigte das Tun unseres Mandanten zwar nicht, milderte aber seine Schuld. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.   

Einstellung beim Vorwurf Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch 

Wo: Schöffengericht Bremen 

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon