Alexander Schlüter
Vita
Kurzprofil
- Rechtsanwalt in freier Mitarbeit
- Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
- Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
- Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: ca. 8 Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter in führender deutscher Strafrechtskanzlei und 5 Jahre Mitarbeiter in der Compliance-Abteilung eines Unternehmens, zuletzt mit Bericht an den Vorstand
- Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) mit Prädikat, Schwerpunktausbildung in der Strafverteidigung
- Rechtsreferendariat beim OLC Celle, im Rahmen der Ausbildung bereits Verteidiger in zahlreichen strafrechtlichen Hauptverhandlungen
- Erstes juristisches Staatsexamen mit Prädikat
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, Schwerpunktausbildung im Strafrecht, Schwerpunktarbeit zum Beweisantragsrecht im Strafverfahren
- Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Leuphana Universität Lüneburg mit Schwerpunktausbildung in Steuern/Rechnungswesen, Bachelorarbeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Bankkaufmann in einer deutschen Großbank
Persönliche Motivation
III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?
Oftmals heißt es „Wenn Gerichte und Verfolgungsbehörden ihren Job zu 100% korrekt ausüben würden, bräuchte es keine Strafverteidiger.“ Dem ist nicht so. Ein Strafverfahren ist nur fair, wenn Beschuldigte eine Person an ihrer Seite haben, die ausschließlich in ihrem Interesse handeln. Diese Position nehme ich ein. Als Verteidiger ist es meine Aufgabe, Beschuldigten beizustehen, wenn das gesamte Leben erschüttert wird. Ich bin es, der im Eifer des Gefechts einen kühlen Kopf bewahren und eine kluge Strategie entwickeln muss. Diese Herausforderung zu meistern, bereitet mir große Freude.