Strafverteidigung im Strafrecht und
Sexualstrafrecht in Baden-Württemberg

Strafverteidigung im Strafrecht und
Sexualstrafrecht in Baden-Württemberg

Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.

 

Jedes Mandat in Baden-Württemberg, ob kleines oder großes Verfahren, wird von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold persönlich betreut. Damit stehen Ihnen zwei bundesweit renommierte und erfahrene Strafverteidiger mit Kampfgeist und Akribie zur Seite.

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Fachanwälte für Strafrecht

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Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden

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Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht

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Schnelle persönliche Termine

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Fachanwälte für Strafrecht

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Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden

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Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht

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Schnelle persönliche Termine

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unsere Region in Baden-Württemberg

Stuttgart

Tel.: 0711 400 420 95

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

E-Mail: kanzlei.drhennig@ht-strafrecht.de

Villingen-Schwenningen

Tel.: 07721 2040 707

Niedere Straße 51
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: kanzlei.drhennig@ht-strafrecht.de

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

Dr. Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Strafverteidiger

Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere
Anwälte für Strafrecht

Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht

Vertrauen, höchster Einsatz, fachliche Exzellenz sowie Unnachgiebigkeit und Akribie zahlen sich seit Jahren durch hervorragende Bewertungen unserer Mandanten aus. Überzeugen Sie sich selbst!

 


Bewertungen bei

www.anwalt.de

953 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten
über uns sagen

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Strafverteidiger

Zur Vita

 

Unsere Mandanten in Baden-Württemberg werden alle persönlich von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold vertreten. Beide sind bundesweit gefragte Experten insbesondere in den Gebieten Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und der strafrechtlichen Revision. Aber auch in anderen Gebieten des Strafrechts stehen wir an Ihrer Seite.

Bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen (z.B. Sexueller Übergriff oder Vergewaltigung) kommt es Erfahrung, Kampfgeist und Akribie an. Mittels aussagepsychologischer Analyse können wir in aller Regel von vornherein eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft erzeugen und so einen öffentlichen Strafprozess und eine Bestrafung verhindern. Auch bei Vorwürfen im Kontext von Kinderpornografie können wir vielfach eine belastende, öffentliche Hauptverhandlung verhindern,

Was die Verteidigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auszeichnet auf einen Blick:
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung
  • Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger bundesweit
  • Bundesweit gefragter Experte im Sexual- und Medizinstrafrecht
  • Dozent und Fachautor für Strafrecht seit 2010
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
  • Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
  • Zweites Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) als Landesbester

 

Im Sexualstrafrecht wird Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig nicht nur von Mandanten, sondern häufig von Rechtsanwälten beauftragt oder empfohlen. Dr. Hennig ist zudem Fachanwaltsdozent für den Bereich Sexualstrafrecht, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte im Strafrecht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und ist Fachanwaltsausbilder. Seine juristische Ausbildung hat er als Landesbester seines Prüfungsdurchgangs abgelegt.

Mit Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stehen Ihnen zudem bundesweit zwei Experten der strafrechtlichen Revision zur Verfügung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei ist zudem die Verteidigung von Ärzten und Pflegepersonal im Medizinstrafrecht sowie die Verteidigung von Beamten. Beide Gebiete werden durch den Kanzleigründer Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig betreut.

Unabhängig davon, wo Sie in Baden-Württemberg wohnen, steht Ihnen Dr. Hennig schnell – in aller Regel am Tag des Anrufs oder am Folgetag – in einem persönlichen und absolut vertraulichen Gespräch zur Seite. Unseren Mandanten bieten wir je nach Wunsch ein Telefongespräch, eine Video-Konferenz oder einen persönlichen Termin vor Ort an.

Wir setzen uns dafür ein, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt. Denn so kann ein öffentlicher Prozess und eine Bestrafung verhindert werden. Ihre Freiheit, Ihr Ruf und Ihr Führungszeugnis haben für uns höchste Priorität. Egal ob schuldig oder unschuldig.

Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch. Jeder versierte Strafverteidiger rät Ihnen: Keine Angaben vor Akteneinsicht.  Ein Schweigen wird nicht gegen Sie gewertet. Mit einer Aussage besteht hingegen die Gefahr, dass wertvolle Verteidigungsoptionen verloren gehen.

Wir können noch am Tag Ihres Anrufs den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Konzept: Gerichtsverhandlung verhindern durch Einstellung!

Wir versuchen – dies in aller Regel mit Erfolg – bei Mandatierung im Ermittlungsverfahren durch gezielte und umfassend begründete Anträge (sog. Schutzschriften) die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen, also eine Anklage und damit eine belastende Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Zentralregister verhindern.

ERFAHRUNG KOMPETENZ VERTRAUEN

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Für meine Mandanten in Baden-Württemberg bin ich persönlich da. Mit mir können Sie über alles sprechen. Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und eine Bestrafung zu verhindern.