SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

24.02.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

24.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll bei einem Date zum Spaziergehen mit einem Hund im Wald gegen den Willen seiner Internetbekanntschaft Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben. Fachanwalt Dr. Hennig konnte herausarbeiten, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterin und einzigen Zeugin nicht glaubhaft sind. Ihnen fehlt es massiv an Konstanz, Vollständigkeit und Detailreichtum. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Mandant bei Wahrunterstellung der Schilderung keinen Vorsatz hatte, den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Internetbekanntschaft auszuführen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

24.02.2025 – Freispruch bei Vorwurf sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person

24.02.2025

WO? Landgericht Osnabrück
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
ERGEBNIS: Freispruch in der Berufungsinstanz

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person vor. Anlässlich eines Fernsehabends im März 2004 soll er mit seinem Penis in seine schlafende Freundin eingedrungen sein. Vierzehn Jahre, eine Ehe, zwei Kinder und ein gemeinsames Wohnmobil lang war von den Vorwürfen keine Rede. Erst als die Anzeigenerstatterin einen anderen Mann kennengelernt hatte und die Ehe deshalb kriselte, wollte sie sich an den Vorfall „erinnert“ haben und zeigte ihren in Scheidung befindlichen Mann an. Rechtsanwalt Grabitz hatte vor der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme einer renommierten Sachverständigen für Aussagepsychologie eingeholt, die er ins Zentrum seiner Verteidigungsstrategie stellte. Auf diese Weise konnte er herausarbeiten, dass die Aussage einer Rechtfertigungssituation entsprungen war und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vermischung von Erinnerungsquellen vorlag. Die Anzeigenerstatterin schämte sich für ihren Seitensprung. Es lag nah, dass sie die Schuld an dem Scheitern der Beziehung auf ihren Ex-Mann zu verschieben versuchte, indem sie ihn einer Sexualstraftat bezichtigte. Das Gericht folgte den Ausführungen der Verteidigung und sprach unseren Mandanten von sämtlichen Vorwürfen frei.

24.02.2025 – Einstellung bei Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

24.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs desBesitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt.  Anlass der Ermittlungen war der Hinweis eines Internetportals. Unser Mandant habe auf dieser Plattform einen anderen Nutzer um Hergabe kinderpornographischen Materials gebeten. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren.Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

21.02.2025 – Verhinderung einer Jugendstrafe beim Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt

21.02.2025

WO? Amtsgericht Wennigsen (Deister)
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz kinder- sowie jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Weisung und Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz

Unserem heranwachsenden Mandanten wurden der zweifache versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt sowie der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Trotz der beiden umfangreichen Chats und einer vierstelligen Anzahl an Dateien, welche auf den Geräten des Mandanten gefunden wurden, gelang es Strafverteidiger Bartsch die Entwicklungsphase des Mandanten und zahlreiche weitere Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Jugendgerichtshilfe konnte erfolgreich darauf hingewirkt werden, dass am Ende nur eine Weisung sowie eine Auflage nach dem JGG standen.

20.02.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Verschaffung oder Besitz)

20.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft München II
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser Mandant soll über ein Coinbase Germany-Konto Geld an ein Handelskonto geschickt habe, welches im Verdacht stand mit kinderpornographischen Inhalten zu handeln. Bei der Analyse der Transaktion konnte aber weder festgestellt werden, dass der Empfänger mit solchen Daten handelt, noch das solche Daten übermittelt wurden. Der Tatvorwurf konnte mit den Indizien in er Ermittlungsakte nicht hinreichend dargestellt werden. 

20.02.2025 – Einstellung bei sexueller Belästigung

20.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines Kneipenbesuchs einer Frau an die Brust gefasst zu haben. Strafverteidiger Jonas Meese konnte im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Schuld des Mandanten gering ist und deswegen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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