24.02.2025

WO? Landgericht Osnabrück
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
ERGEBNIS: Freispruch in der Berufungsinstanz

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person vor. Anlässlich eines Fernsehabends im März 2004 soll er mit seinem Penis in seine schlafende Freundin eingedrungen sein. Vierzehn Jahre, eine Ehe, zwei Kinder und ein gemeinsames Wohnmobil lang war von den Vorwürfen keine Rede. Erst als die Anzeigenerstatterin einen anderen Mann kennengelernt hatte und die Ehe deshalb kriselte, wollte sie sich an den Vorfall „erinnert“ haben und zeigte ihren in Scheidung befindlichen Mann an. Rechtsanwalt Grabitz hatte vor der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme einer renommierten Sachverständigen für Aussagepsychologie eingeholt, die er ins Zentrum seiner Verteidigungsstrategie stellte. Auf diese Weise konnte er herausarbeiten, dass die Aussage einer Rechtfertigungssituation entsprungen war und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vermischung von Erinnerungsquellen vorlag. Die Anzeigenerstatterin schämte sich für ihren Seitensprung. Es lag nah, dass sie die Schuld an dem Scheitern der Beziehung auf ihren Ex-Mann zu verschieben versuchte, indem sie ihn einer Sexualstraftat bezichtigte. Das Gericht folgte den Ausführungen der Verteidigung und sprach unseren Mandanten von sämtlichen Vorwürfen frei.