24.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll bei einem Date zum Spaziergehen mit einem Hund im Wald gegen den Willen seiner Internetbekanntschaft Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben. Fachanwalt Dr. Hennig konnte herausarbeiten, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterin und einzigen Zeugin nicht glaubhaft sind. Ihnen fehlt es massiv an Konstanz, Vollständigkeit und Detailreichtum. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Mandant bei Wahrunterstellung der Schilderung keinen Vorsatz hatte, den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Internetbekanntschaft auszuführen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.