24.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war der Hinweis eines Internetportals. Unser Mandant habe auf dieser Plattform einen anderen Nutzer um Hergabe kinderpornographischen Materials gebeten. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.