20.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft München II
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Unser Mandant soll über ein Coinbase Germany-Konto Geld an ein Handelskonto geschickt habe, welches im Verdacht stand mit kinderpornographischen Inhalten zu handeln. Bei der Analyse der Transaktion konnte aber weder festgestellt werden, dass der Empfänger mit solchen Daten handelt, noch das solche Daten übermittelt wurden. Der Tatvorwurf konnte mit den Indizien in er Ermittlungsakte nicht hinreichend dargestellt werden.