SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Bewährungsstrafe bei Tatvorwurf Kindesmissbrauch

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kindesmissbrauch

Ergebnis: Bewährung 

Wo? Staatsanwaltschaft Deggendorf

 

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte unseren Mandanten wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht räumte unser Mandant die Vorwürfe vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei dem Geschädigten. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte im Vorfeld des Prozesses bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich ausgeführt, was genauso strafmildernd berücksichtigt wurde wie das von ernstlicher Reue getragene Geständnis.

 

Freispruch bei Tatvorwurf exhibitionistischer Handlungen

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: exhibitionistische Handlungen

Ergebnis: Freispruch 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte unseren Mandanten wegen einer Vornahme exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in der öffentlichen Hauptverhandlung die Absurdität und Unglaubhaftigkeit der Vorwürfe herausarbeiten. Das Geschehen sollte sich bei hohem Tempo und am Steuer eines Autos auf der Autobahn abgespielt haben. Anhand einer fotografischen Rekonstruktion konnte gezeigt werden, dass der von der Anzeigenerstatterin geschilderte Lebenssachverhalt unter diesen Bedingungen so nicht stattgefunden haben kann. Dem folgte das Gericht und sprach den Angeklagten frei.

 

Freispruch bei Tatvorwurf sexuelle Nötigung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen warf unserem Mandanten eine sexuelle Nötigung vor. Er sollte eine Mitarbeiterin an intimen Stellen berührt und versucht haben zu küssen.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte anhand einer kontroversen Befragung und umfassenden aussagepsychologischen Analyse die Unglaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten, die zuvor bereits einmal ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen in Gang gesetzt hatte, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Haftstrafe, das Amtsgericht Witten aber sprach unseren Mandanten aus Mangel an Beweisen frei.

Einstellung bei Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Staatsanwaltschaft Münster warf unserem Mandanten eine Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Er sollte ein pornographisches Bild einer Ex-Freundin im Freundeskreis verschickt haben. Zur mutmaßlichen Tatzeit war er noch Jugendlicher.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung abmildern und viele zu Gunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vorwerfen. So sprach alles dafür, dass die junge Dame ihre Bilder recht freimütig im Freundeskreis verteilt hatte. Ferner war unser Mandant auf einem guten persönlichen Weg und zeigte sich einsichtig, sodass keine weitere erzieherische Einwirkung auf ihn mehr nötig war.

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