SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

07.06.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

07.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Bekanntschaft im Rahmen einer abendlichen Verabredung vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigeerstatterin war nicht in der Lage einen nachvollziehbaren Tathergang zu schildern. Darüber hinaus wurde von ihr weder eine Gewaltanwendung seitens unseres Mandanten noch eine ausdrückliche Äußerung ihrer Ablehnung sexueller Handlungen geschildert. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

06.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie

06.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Mitgliedschaft in einem Darknet-Forum, das dem Austausch kinderpornografischen Materials dient, vorgeworfen. Er soll zudem im Besitz kinderpornografischen Material gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es war schon nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem Mandanten um den gesuchten Nutzer des Darknet-Forums handelte. Darüber hinaus standen rechtliche Gesichtspunkte einem Besitz von Kinderpornographie entgegen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

05.06.2025 – Geldstrafe statt ein Jahr Freiheitsstrafe – Kampf bei Vorwurf Pädo-Hunter

05.06.2025

WO? Landgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Geldstrafe

Der Mandant hatte sein Handy freiwillig bei der Polizei abgegeben, da ihm in Chatforen Kinderpornografie geschickt wurde. Er hatte sich als sog. Pädo-Hunter betätigt. Er hat nicht gewusst, dass der Besitz von Kinderpornografie auch strafbar ist, wenn dieser Besitz eigentlich der Überführung von Menschen mit pädophilem Interesse dient. Er wurde zur damaligen Mindeststrafe von 1 Jahr verurteilt. Dr. Hennig focht das Urteil mit der Sprungrevision an. Das Oberlandesgericht übernahm die Revisionsbegründung und hob das Urteil auf. Im neuen Anlauf am Amtsgericht gab es eine geringe Geldstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird. Es wurde gemäß der Begründung die ganz alte Rechtslage von 2021 (Mindestmaß Geldstrafe, heute Mindestmaß 3 Monate Freiheitsstrafe) angewendet. Die Staatsanwaltschaft griff dieses Urteil mit der Berufung an um eine höhere Strafe zu erwirken. Dr. Hennig argumentiert umfassend am Landgericht, warum der staatsanwaltlichen Berufung der Erfolg zu versagen ist. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft nahm das Rechtsmittel zurück. Ein langer Kampf lohnt sich manchmal. Aus einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde so eine geringe Geldstrafe.

04.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

04.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stade konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin anzumelden waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.  

03.06.2025 – Freiheit bei Tatvorwurf schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

03.06.2025

WO? Landgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten

Ein langjähriges Verfahrensmärtyrium endete für den Mandanten mit der Freiheit. In der ersten Instanz wurde der Mandant wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer nicht bewährungsfähigen Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. In der zweiten Instanz übernahmen Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Sönke Gerhold. Sie zeigten auf, dass der Teilfreispruch zutreffend ist und im Übrigen nur ein minder schwerere Fall vorliegt. So konnte eine Bewährungsstrafe mit Gericht und Staatsanwaltschaft vereinbart werden. Das Ergebnis ist mittlerweile rechtskräftig.

03.06.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

03.06.2025

WO? Schöffengericht Mayen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Strafverteidiger Ippolito konnte das Schöffengericht in Mayen in einer Aussage gegen Aussage Konstellation davon überzeugen, dass die belastende Aussage der Zeugin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht ist allerdings dem Antrag von Strafverteidiger Ippolito gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht. Da der Mandant Berufsbeamter gewesen ist, hätte er im Falle der Verurteilung zudem mit dem Verlust seiner Beamtenrechte rechnen müssen.

02.06.2025 – Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch eines Kindes

02.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass bereits eine tatbestandliche Handlung durch das Kind nicht beschrieben wurde. Die Anzeigenerstattung war vielmehr Ergebnis autosuggestiver Prozesse der Mutter. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Lübeck einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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