SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

10.04.2025 – Versuchte Vergewaltigung – Verfahren eingestellt und Mandant erleichert

10.04.2025

WO? Amtsgericht im Raum Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Versuchte sexuelle Übergriffe und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung gegen Geldauflage

Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigte einen jungen Mandanten dem zwei versuchte sexuelle Übergriffe und in einem Fall dazu eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wurden. In einem Rechtsgespräch direkt am Beginn der Hauptverhandlung auf Initiative von Strafverteidiger Oliver Moro erörterten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eines prozessökonomischen und zugleich opferschonenden Verfahrensgang. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung  der Verteidigung und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage nach den Einstellungsvorschriften im Jugendstrafrecht ein. Der nervöse Mandanten war sehr erleichert.

08.04.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll seine Ex-Freundin bei einem Treffen zum Oralverkehr gezwungen haben. Durch akribische und sorgfältige Auswertung der belastenden Aussage konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Widersprüche und Ungenauigkeiten der Angaben der Belastungszeugin herausarbeiten. Es konnte dargelegt werden, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgten und vom Ziel geprägt waren, die Beziehung zum Mandanten zu retten. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Einschätzung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hanau 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

08.04.2025 – Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall – Freiheit und Arbeitsplatz erhalten

08.04.2025

WO? Schöffengericht in Nordeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, Prof. Dr. Gerhold
DELIKT: Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe zur Bewährung

Das Verteidiger-Duo Prof. Dr. Gerhard und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigten einen Mandanten vor einem Schöffengericht in Norddeutschland.  Dem Mandanten wurde  sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung vorgeworfen. Zu Beginn des Prozess verlas die Verteidigung  eine ausführliche Stellungnahme, die sie gemeinsam mit dem Mandanten  erarbeitet hatten. In einem anschließenden ausführlichen Rechtsgespräch erörterte die Verteidigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft das Fehlen der Voraussetzungen für das Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Alle Verfahrensbeteiligten kamen sodann überein, dass kein besonders schwerer Fall vorliegt. Eine zusätzliche  Strafrahmenverschiebung zugunsten des Mandanten erfolgte angesichts seiner erheblichen Alkoholintoxikation. Das Ziel der Verteidigung konnte erreicht werden: Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Höhe verurteilt, die zu keinem zwingenden Arbeitsplatzverlust für den Mandanten führt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Freiheit und der Arbeitsplatz des Mandanten konnte erhalten werden. 

07.04.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der Vergewaltigung

07.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin während der Beziehung mehrfach vergewaltigt zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben bestehen. Es fehlte schon an einer hinreichenden Konkretisierung der einzelnen Taten. Im Übrigen war die Schilderung der Geschehensabläufe oberflächlich und unplausibel. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

06.04.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Übergriffs

06.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine ehemalige Partnerin durch emotionale Manipulation zum Geschlechtsverkehr gedrängt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigenerstatterin hat laut eigener Aussage dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zugestimmt. Eine Gegenwehr wurde von ihr nicht beschrieben. Auch handelte es sich bei den Aussagen, welche unser Mandant getätigt haben soll, nicht um eine Manipulation, geschweige denn eine Drohung. Die Anzeigenerstatterin versuchte offensichtlich ihre Entscheidung, dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen vor sich selbst zu rechtfertigen, da sie selbst unzufrieden war nicht ausdrücklicher ihre „Grenzen“ gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

05.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Übersendens von „Dickpics“

05.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll unaufgefordert an einen anderen Mann mehrere „Dickpics“, also Fotos von seinen Geschlechtsteilen sowie von seinem Gesäß übersandt haben. Aufgrund dieser Behauptung wurde bereits im Vorfeld eine Hausdurchsuchung bei dem Mandanten angeordnet und dessen Handy beschlagnahmt. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos von sich gemacht und diese dann an den maßgeblich belastenden Zeugen unaufgefordert übersandt hat. Nachdem weder auf dem Handy des Mandanten noch auf dem des Zeugen entsprechende Bilder gefunden werden konnten, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

04.04.2025 – Über 120 Dateien Kinderpornografie – dennoch Einstellung

04.04.2025

WO? Amtsgericht Ahrensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

04.04.2025 – Einstellung bei Verbreiten und Besitz jugendpornographischer Inhalte

04.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen haben. Im Rahmen der Auswertung der bei ihm sichergestellten Datenträger wurde kein inkriminiertes Material gefunden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Allein der das Verfahrens auslösende CyberTipline-Report des NCMEC über den Upload einer entsprechenden Datei auf Dropbox ist – für sich – nicht geeignet, den Vorwurf des Verbreitens und des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Auch der Umstand, dass unser Mandant sich in den Account über seinen Browser-Clienten irgendwann eingeloggt haben soll, begründet noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass auch nur er wirklichen Zugang zu dem Account hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

02.04. Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte

02.04.2025

WO? Amtsgericht Stade
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS:Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich über das Internet in den Besitz von inkriminierten Dateien im hohen dreistelligen Bereich gebracht haben. Mittels einer guten Vorbereitung der Hauptverhandlung, gelang es Strafverteidiger Bartsch die für den Mandanten streitenden Strafzumessungsgesichtspunkte hervorzuheben. Dabei waren sowohl besondere persönliche Lebensumstände als auch ein sehr reumütiges Nachtatverhalten ausschlaggebend. Ferner konnte aufgezeigt werden, dass eine Aussetzung zur Bewährung vorzunehmen war.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben