AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

Einstellung bei Besitz kinderpornografischer Schriften

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Detmold

 

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Schuld seines Mandanten nur als gering anzusehen ist, da lediglich eine geringe Menge an kinder- und jugendpornografischem Material auf den Gegenständen seines Mandanten gefunden wurden. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war weder aus spezial- noch aus generalpräventiven Gründen herzuleiten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.  

Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito

Vorwurf: Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bochum

 

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, eine Vielzahl von Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Trotz der großen Menge an Bilder und Videos konnte Strafverteidiger Ippolito hierdurch eine Bewährungsstrafe für den Mandanten erzielen. Damit konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt werden.

07.11.2024-Einstellung bei Vorwurf Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hanau

 

Es ging um den Vorwurf der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Der Mandant soll auf einer Internet-Plattform eine inkriminierte Datei hochgeladen haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass weder belegt werden konnte, dass der Plattform-Account dem Mandanten gehörte, noch, dass er den Upload tätigte. Es bestanden mehrere Anhaltspunkte, die einen Missbrauch der Daten des Mandanten nahelegten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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