23.01.2025

WO? Amtsgericht Lüdinghausen
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant war wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Rechtsanwalt Ippolito konnte auf Grundlage technischer Kenntnisse den Besitzvorwurf an den verbotenen Inhalten nachhaltig erschüttern. Das Gericht vermochte nicht den Besitzwillen des Mandanten festzustellen und folgte dem Antrag des Strafverteidigers: Freispruch!