AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

06.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

06.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ein Bild mit einem solchen Inhalt mehrfach auf derselben Internetseite hochgeladen haben. Rechtsanwalt Oliver Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine IP-Adresse allein nicht ausreicht, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Mandanten zu begründen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05-01-2025-Einstellung gegen Auflage beim Vorwurf Kinderpornografie

05.01.2025

WO? Landgericht Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte den Mandanten wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In erster Instanz konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht eine geringe Geldstrafe erzielen. Die Staatsanwaltschaft ging darauf in Berufung. Über 4 Hauptverhandlungstage stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über die Frage, welche Rechtslage anzuwenden sei und ob es sich zweifelsfrei um kinderpornografische Inhalte handele. Das Gericht setzte aus. Im dritten Anlauf konnte die Verteidigung das Gericht und die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Einstellung gegen eine geringe Geldauflage ein angemessener Abschluss des Verfahrens ist.

04.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung

04.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie u.a.
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung vorgeworfen. Er soll gegenüber Dritten geäußert haben, Kinder sexuell zu missbrauchen und im Besitz inkriminierter Dateien zu sein. Zudem soll er eine weitere Person genötigt haben, es zu unterlassen, die Polizei zu alarmieren. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant psychisch erkrankt ist und die Äußerungen im Zustand einer akuten Psychose getätigt hat. Die Ermittlungen konnten belegen, dass die vermeintlichen Taten nie tatsächlich, sondern lediglich im Kopf unseres Mandanten stattfanden. Der Besitz inkriminierter Dateien konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. Hinsichtlich des Nötigungsvorwurfs konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig überzeugend die Schuldunfähigkeit des Mandanten darlegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung bei Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Hamburg-Barmbek

 

Der jugendliche Mandant hat eingeräumt eine Vielzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien besessen zu haben und in 25 Fällen auch anderen Personen Besitz verschafft zu haben. Im Rahmen der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses konnte bei dem Mandanten kinderpornografisches Material gefunden werden. Nachdem die Verteidigung bereits die tatsächliche Lebenslage des Mandanten und seine positive Entwicklung seit der Durchsuchung skizzierte, verlass der Mandant seine Einlassung. Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass das umfassende Geständnis Gewicht habe und auch das originär reumütige Verhalten des Mandanten besondere Umstände darstellen, die eine Verhängung von einer Jugendstrafe entbehrlich machen. Die Verfahrensbeteiligten kamen damit überein von einer Verurteilung abzusehen und das Verfahren vielmehr im Wege der Einstellung nach dem Jugendgerichtsgesetz zu beenden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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