Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Hamburg-Barmbek

 

Der jugendliche Mandant hat eingeräumt eine Vielzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien besessen zu haben und in 25 Fällen auch anderen Personen Besitz verschafft zu haben. Im Rahmen der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses konnte bei dem Mandanten kinderpornografisches Material gefunden werden. Nachdem die Verteidigung bereits die tatsächliche Lebenslage des Mandanten und seine positive Entwicklung seit der Durchsuchung skizzierte, verlass der Mandant seine Einlassung. Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass das umfassende Geständnis Gewicht habe und auch das originär reumütige Verhalten des Mandanten besondere Umstände darstellen, die eine Verhängung von einer Jugendstrafe entbehrlich machen. Die Verfahrensbeteiligten kamen damit überein von einer Verurteilung abzusehen und das Verfahren vielmehr im Wege der Einstellung nach dem Jugendgerichtsgesetz zu beenden.