12.04.2026

WO? Amtsgericht St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht exhibitionistischer Handlungen
Ergebnis: Nichteröffnung des Verfahrens 

Unserem Mandanten wurdeexhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll in einem öffentlichen Verkehrsmittel onaniert haben. In einer umfangreichen Schutzschrift an das Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro das Gericht davon überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es konnte dargelegt werden, dass das Verhalten des Mandanten fälschlich als sexuelle Handlung wahrgenommen wurde und die Anzeigenerstatterin die Situation somit missverstanden hat. Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren folgerichtig nicht. Damit ist dem Mandanten nicht nur eine mögliche Verurteilung erspart geblieben, sondern auch eine, insbesondere bei solchen Vorwürfen, unangenehme Hauptverhandlung.