24.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfenEr soll eine Bildaufnahme während des Geschlechtsverkehrs ohne Einwilligung der abgebildeten Person gemacht und über ein soziales Netzwerk versendet habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass von einem Einverständnis bei der Aufnahme der Bilder auszugehen ist, das Verfahren jedenfalls wegen geringe der Schuld einzustellen ist.