26.01.2026

WO? Amtsgericht Ahaus
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Der noch junge Mandant wurde wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt. Nach einer intimen Situation sollen Fotoaufnahmen in einer social-media-Gruppe geteilt worden sein. Strafverteidiger Ippolito stellte den Kontext des Tatvorwurfs her und führte Strafmilderungsgründe in das Verfahren ein. So gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil abzusehen. Das Strafverfahren wurde gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Ergebnis: Einstellung.