12.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der exhibitionistischen Handlung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor zwei Damen unbekleidet, in und vor seinem PKW masturbiert zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeuginnen bestanden. Die Schilderungen waren inkonstant und unplausibel. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
