09.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Exhibitionistischen Handlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wird vorgeworfen, einer zwölfjährigen Schülerin wiederholt aufgelauert und dabei onaniert zu haben. Der Tatnachweis scheitert jedoch objektiv an der Beweislage, da das umfangreiche Videomaterial durchgehend unscharf ist und keine eindeutigen sexuellen Handlungen belegt. Zudem nahm das Kind unstreitig zu keinem Zeitpunkt eine derartige Handlung wahr, womit eine Tatvollendung rechtlich zwingend ausscheidet. Unsere Verteidigungstaktik zielt daher primär auf diese nicht nachweisbaren objektiven Tatbestandsmerkmale ab. Einen möglichen Versuch wehren wir über den fehlenden Vorsatz ab, da der Mandant das Mädchen laut Akte auf fünfzehn oder sechzehn Jahre schätzte. Fachanwalt für Strafrecht Grabitz erreichte die Einstellung des Verfahrens.
