Spezialisierte Strafverteidigung
in allen Rechtsgebieten des Strafrechts

Spezialisierte Strafverteidigung in allen Rechtsgebieten des Strafrechts

Siegel FAZ
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Fachanwälte für Strafrecht

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Über 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Bundesweite Expertise: Sexualstrafrecht, Strafverfahren gegen Ärzte und Beamte, Allgemeines Strafrecht, Revision

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Schneller persönlicher Termin

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Fachanwaltsausbilder, Dozenten und Fachautoren für Strafrecht

Warum HT Strafverteidiger?

Wir sind Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seit über einem Jahrzehnt kämpfen wir bundesweit für die Rechte unserer Mandanten.

Ihre Vorteile bei HT Strafrecht:

  • Spezialisierung statt Allgemeinplätze: 12 Fachanwälte für jedes Teilgebiet
  • Nachweisbare Erfolge: Über 3.000 eingestellte Verfahren
  • Immer erreichbar: 24/7 Notfallhotline für Verhaftungen
  • Transparente Kosten: Festpreise statt Überraschungen
  • Persönliche Betreuung: Sie sind hier kein Aktenzeichen, sondern ein Mensch, dem wir in der belastenden Zeit eines Strafverfahrens mit all unseren Fähigkeiten zur Seite stehen. Egal ob schuldig oder unschuldig.

Vor allem zeichnet uns eine Spezialisierung in den Unterrechtsgebieten des Strafrechts aus, die nur mit einem starken Team möglich ist und bundesweit seinesgleichen sucht. Als auf Strafrecht spezialisierte Großkanzlei bieten wir, was Einzelanwälte nicht können: Spezialisten für jedes Delikt unter einem Dach. Denn wir wissen, dass das Einzelkämpfertum zum Nachteil der Mandanten ist.

Lesen Sie hier, welche Bereiche des Strafrechts das Leistungsspektrum unseres Team umfasst.

Diese Anwälte für Strafrecht kennen sich in den Untergebieten des Strafrechts bestens aus

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team stehen Ihnen mit ihrer gesamten Kompetenz engagiert zur Seite.

Der Gründungspartner Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit über 10 Jahren Strafverteidiger und Strafrechtsdozent. Er bildet nicht nur angehende Juristen aus, sondern ist auch FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) und Fachanwaltsausbilder.

Er ist zudem Autor zahlreicher Fachpublikationen. Das damit vorhandene Präsenzwissen, auch hinsichtlich aktueller Rechtsprechung, zahlt sich in nahezu jedem Verfahren für den Mandanten aus. Dr. Hennig hat beide Examina mit Prädikat abgeschlossen; das zweite Staatsexamen als Landesbester. Hier finden Sie mehr zu seiner Vita.

Dr. Jonas Hennig

Dr. Jonas Hennig

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte), Fachanwaltsausbilder Strafrecht
Dr. Jonas Hennig

Oliver Moro

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Prozesskoordinator
  • Hochspezialisiert im Strafrecht
Dr. Jonas Hennig

Franziska Mayer

  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Hochspezialisiert im Strafrecht
Prof. Dr. Sönke Gerhold

Prof. Dr. Sönke Gerhold

  • Strafverteidiger, Lehrstuhlinhaber
  • Revisionsexperte
Prof. Dr. Alexander Barth

Prof. Dr. Alexander Barth

  • Strafverteidiger, Lehrstuhlinhaber
  • Steuerberater
HT Strafverteidiger

In unserem Team sind weitere Experten, über die Sie sich hier informieren können.

Das Leistungsspektrum unseres Teams umfasst sämtliche Bereiche des Strafrechts:

Beamte stehen unter besonderer Beobachtung. Wir verteidigen bei Korruptionsvorwürfen, Geheimnisverrat oder Amtsmissbrauch. Unsere Expertise schützt Ihre berufliche Existenz.

Typische Fälle: Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Verletzung von Dienstgeheimnissen

Ärzte und medizinisches Personal können auf unsere Spezialisierung vertrauen. Von Behandlungsfehlern bis zu Abrechnungsbetrug – wir kennen die Besonderheiten des Gesundheitswesens.

Typische Fälle: Kunstfehlervorwürfe, Abrechnungsbetrug, Schweigepflichtverletzung

Wir prüfen Urteile auf Rechtsfehler und vertreten Sie vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Fehlerhafte Urteile akzeptieren wir nicht. Als Revisionsspezialisten prüfen wir jedes Detail und kämpfen für Ihr Recht.

Typische Fälle: Verfahrensfehler, Beweiswürdigung, Strafzumessung

Vom einfachen Diebstahl bis zum schweren Raub – wir verteidigen in allen Angelegenheiten des Strafrechts mit Leidenschaft und Erfolg.

Typische Fälle: Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub, Nötigung

Komplexe Wirtschaftsverfahren erfordern Spezialwissen. Wir durchdringen auch umfangreiche Akten und entwickeln maßgeschneiderte, erfolgreiche Verteidigungsstrategien.

Typische Fälle: Untreue, Insolvenzdelikte, Geldwäsche

Sensible Verfahren erfordern besonderes Fingerspitzengefühl und besondere Spezialisierung. Wir verteidigen diskret und professionell bei allen Vorwürfen im Sexualstrafrecht.

Typische Fälle: Vorwürfe sexueller Übergriffe, Kinderpornografie, Exhibitionismus

Bei Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren zählt jedes Detail. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen und kennen alle zu beachtenden Aspekte.

Typische Fälle: Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Umsatzsteuerkarussell

Umweltdelikte können existenzbedrohend sein. Wir verteidigen Unternehmen und Einzelpersonen bei allen umweltstrafrechtlichen Vorwürfen.

Typische Fälle: Illegale Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung, Luftverschmutzung

Führerschein und Mobilität sind essentiell. Wir kämpfen für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis und minimieren strafrechtliche Konsequenzen.

Typische Fälle: Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, illegale Autorennen

Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht erfordern Detailkenntnis. Von geringen Mengen bis zum Handeltreiben – wir kennen alle Verteidigungsansätze.

Typische Fälle: Besitz, Handel, Einfuhr, Anbau von Betäubungsmitteln

Digitale Straftaten nehmen zu. Wir sind technisch versiert und verteidigen bei allen Formen der Cyberkriminalität.

Typische Fälle: Betrug im Internet, Hacking, Darknet-Delikte, Hate Speech

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?

Sollten Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sein, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht. Gern kommen Sie hierzu jederzeit auf die Strafverteidiger Dr. Hennig und Team zu, die Sie bereits in einem Erstgespräch kompetent beraten werden und Ihnen im Falle eines Mandats mit vollem Engagement und ausgezeichnetem Fachwissen zur Seite stehen.

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

Wenn keiner mehr zuhört.
Wir sind da und kämpfen für Sie.

Was unsere Mandanten sagen

Unsere aktuellen Erfolge

FAQ

Was kostet eine Strafverteidigung?

Bei uns treffen wir mit Ihnen von Beginn an eine transparente und faire Kostenvereinbarung. Schon in einer unverbindlichen Erstberatung werden Sie hier umfassend aufgeklärt. Die Kosten einer Strafverteidigung kommen auf den Fall und den Verlauf des Strafverfahrens an. Mit der Hilfe eines kompetenten Strafverteidigers kann häufig eine Hauptverhandlung verhindert werden, sodass Sie letztlich die Kosten sparen, die im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe entstehen würden. Ausführliche Informationen zu den Kosten in einem Strafverfahren finden Sie außerdem hier: Kosten Anwalt Strafrecht.

Welcher Anwalt ist für meinen Fall zuständig?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme und einer Einschätzung des Falls vermitteln wir Sie direkt an den passenden Spezialisten aus unserem Team. Zuständig ist der Anwalt, der in Ihrem individuellen Fall die besten Voraussetzungen für Erreichung Ihres Ziels mitbringt.

Arbeiten Ihre Fachanwälte auch zusammen?

Ja, bei fachübergreifenden Fällen arbeiten unsere Spezialisten Hand in Hand. Für genau solche Fälle sind bei uns Spezialisten verschiedener Rechtsgebiete des Strafrechts unter einem Dach.

HT Strafverteidiger – Ihre Experten bundesweit

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verteidigen bundesweit. Wir stehen Ihnen persönlich an verschiedenen Standorten in Norddeutschland, Nordrhein-Westfalen und Hessen zur Verfügung. Wir agieren hochspezialisiert in den verschiedenen Deliktsbereichen und können häufig mit gut begründeten schriftlichen Anträgen eine Anklage und damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung Bestrafung verhindern.

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