AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

24.02.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

24.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll bei einem Date zum Spaziergehen mit einem Hund im Wald gegen den Willen seiner Internetbekanntschaft Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben. Fachanwalt Dr. Hennig konnte herausarbeiten, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterin und einzigen Zeugin nicht glaubhaft sind. Ihnen fehlt es massiv an Konstanz, Vollständigkeit und Detailreichtum. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Mandant bei Wahrunterstellung der Schilderung keinen Vorsatz hatte, den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Internetbekanntschaft auszuführen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

11.02.2025 – Freispruch bei Vergewaltigungsvorwurf

11.02.2025

WO? Schöffengericht Bottrop
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Tatsächlich konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass die Nebenklägerin schlicht ihren Ehemann mit dem Mandanten im Rahmen eines Seitensprungtreffens betrogen hatte. Genau so schilderte sie es zunächst ihrem besten Freund. Den eindeutigen amourösen Chat mit unserem Mandanten hatte sie gelöscht. So wollte sie als Opfer dar stehen und dem Vorwurf der Untreue entgehen.

Dr. Hennig hat den amourösen Chat an passender Stelle im Verfahren platziert. Nach stundenlanger Vernehmung und Befragung insbesondere durch die Verteidigung war am Ende sogar die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass hier nur ein Freispruch beantragt werden kann.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigungen. In aller Regel können wir mit einer gut begründeten Schutzschrift bereits eine Anklage verhindern. Hier kam der Mandant jedoch mit der Anklage zu uns. Er hatte im Ermittlungsverfahren keinen Anwalt beauftragt, weil er meinte dies sei wegen seiner Unschuld nicht erforderlich. Ein schwerer Fehler. Zum Glück konnte dieser vor Gericht behoben werden.

10.02.2025 – Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung

10.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

10.02.2025 – Freispruch bei Vorwurf Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen

10.02.2025

WO? Landgericht Hagen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen vor. Er sollte mehrfach mit seiner siebzehnjährigen entfernten Verwandten gegen deren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in der Hauptverhandlung herausarbeiten, dass selbst bei Wahrunterstellung der in Teilen unglaubhaften Aussage nicht von strafbaren Handlungen auszugehen war. Denn die sexuell nicht unerfahrene Anzeigenerstatterin hatte zu keinem Zeitpunkt die Äußerung eines klar entgegenstehenden Willens geschildert. Ganz im Gegenteil: Chatverläufe legten die Annahme einer einvernehmlich geführten heimlichen Affäre zu dem Angeklagten nahe, deren plötzliches Auffliegen der Anzeigenerstatterin sehr unangenehm gewesen war. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei.  So konnte eine mehrjährige Haftstrafe abgewendet werden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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