AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

03.09.24-Freispruch für Arzt am Schöffengericht Schwelm bei Vorwurf sexuellen Übergriffs

03.09.2024

WO? Schöffengericht in Schwelm
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch

Strafverteidiger Dr. Hennig hat einen Arzt erfolgreich vor dem Schöffengericht in Schwelm verteidigt. Ihm wurde ein sexueller Übergriff während eines Notarzteinsatzes vorgeworfen. Dr. Hennig legte dar, dass die belastende Aussage unglaubhaft ist und im Kern durch ein Speichelgutachten widerlegt war. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Das Gericht folgte Dr. Hennig in allen Punkten und sprach den Arzt frei. Die Approbation ist nun nicht mehr gefährdet.

12.08.24-Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

12.08.2024

WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Ausgangspunkt war ein One-Night-Stand. Die Anzeigenerstatterin hatte nach – für unserem Dafürhalten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – Anzeige erstattet. In einer ausführlichen Schutzschrift, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte, hat Fachanwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig anhand aussagepsychologischer Kriterien dargelegt, dass die belastende Aussage in puncto „erkennbarer entgegenstehender Wille“ nicht glaubhaft ist.

30.04.24-Einstellung bei sexueller Nötigung

30.04.2024

WO? Amtsgericht Köln
WER? Rechtsanwalt Meese
DELIKT: gemeinschaftliche sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung

Den Beschuldigten wurde gemeinschaftliche sexuelle Nötigung vorgeworfen. Hintergrund des Verfahrens war ein Treffen mehrerer Personen, bei denen Trinkspiele gespielt wurden. Im Rahmen dessen wurde sich zum Teil entkleidet, zum Teil geküsst und die Anzeigenerstatterin mutmaßlich zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Im Rahmen der Hauptverhandlung kamen jedoch Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Anzeigenerstatterin auf. Aufgrund der geschilderten Handlungen bestanden zudem Zweifel an deren Erheblichkeit und dem Vorliegen von Gewalt. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

28.04.24-Freispruch am Schöffengericht Kiel bei Vergewaltigungsvorwurf

28.04.2024

WO? Schöffengericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Aussage gegen Aussage: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig setzte in einem Verfahren wegen Vergewaltigung in zwei Fällen einen Freispruch gegen die Staatsanwaltschaft durch. Dir Vorwürfe wurden lange nach der Beziehung erhoben und waren aussagepsychologisch eindeutig als nicht erlebnisbasiert einzuordnen.

24.04.24-Freispruch am Landgericht Lübeck bei Vergewaltigungsvorwurf

24.04.2024

WO? Landgericht Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Aussage gegen Aussage: In einem Vergewaltigungsverfahren hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig am Landgericht Kiel in der „vierten Instanz“ einen Freispruch gegen die Staatsanwaltschaft durchgesetzt, die eine mehrjährige Haftstrafe gefordert hatte. Der Mandant wurde in der ersten Instanz am Schöffengericht Eutin zu drei Jahren Haft verurteilt. Er war durch eine andere Kanzlei verteidigt. In der zweiten Instanz setzte Dr. Hennig einen Freispruch am Landgericht Lübeck durch. Unglücklicherweise war das Urteil so schlecht begründet, dass das Oberlandesgericht Schleswig den Freispruch aufhob und die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Lübeck zurückverwies. Nach mehreren Prozesstagen und einer aussagepsychologischen Begutachtung, die Strafverteidiger Dr. Hennig auf den Weg gebracht hatte, sprach das Landgericht den dankbaren und erleichterten Mandanten abermals frei. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutigen aussagepsychologischen Befunds abermals eine Verurteilung beantragt. Der Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig. Wie so oft bedeutet Aussage gegen Aussage Kampf für die Unschuldsvermutung.

Freispruch bei Vorwurf Vergewaltigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Vergewaltigung

Ergebnis: Freispruch  

Wo? Landgericht Lübeck

 

Strafverteidigung ist Kampf für die Rechte des Beschuldigten. Hier war es ein langer Kampf. Der Mandant wurde in der ersten Instanz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Dort war er nicht von uns verteidigt. In der zweiten Instanz erzielet Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidigerin Paschke einen Freispruch. Das Urteil enthielt jedoch formale Mängel und wurde durch das Oberlandesgericht aufgehoben. In dem dann folgendem zweiten Anlauf vor dem Landgericht Lübeck mit einer anderen Kammer konnte Dr. Hennig in mehreren Prozesstagen nochmals herausarbeiten, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft forderte eine dreijährige Haftstrafe.  Doch die Kammer wurde überzeugt und sprach den erleichterten Mandanten frei.

Freispruch bei Tatvorwurf sexuelle Nötigung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Nötigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Hagen

 

Die Staatsanwaltschaft Hagen warf unserem Mandanten eine sexuelle Nötigung vor. Er sollte eine Mitarbeiterin an intimen Stellen berührt und versucht haben zu küssen.  Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte anhand einer kontroversen Befragung und umfassenden aussagepsychologischen Analyse die Unglaubhaftigkeit der Aussagen der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten, die zuvor bereits einmal ein Verfahren mit ähnlichen Anschuldigungen in Gang gesetzt hatte, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Haftstrafe, das Amtsgericht Witten aber sprach unseren Mandanten aus Mangel an Beweisen frei.

Einstellung beim Vorwurf Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch 

Wo: Schöffengericht Bremen 

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.

Einstellung bei Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch  

Wo? Schöffengericht Bremen

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.

Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro  

Vorwurf: Anstiftung zu einer Vergewaltigung

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Bückeburg 

 

Wahrheit oder strafbare Pflicht – interessiert bei Kindern nicht

Unserem Mandanten wurde die Anstiftung zu einer Vergewaltigung vorgeworfen. Auf einer Klassenfahrt spielte der Mandant mit Freunden „Wahrheit oder Pflicht“. Angeblich soll er einem Freund die Aufgabe gestellt haben, die Schlafanzughose eines anderen Klassenmitgliedes herunterzuziehen. Rechtsanwalt Moro hat die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass für das Ermittlungsverfahren ein Prozesshindernis besteht, da die Strafmündigkeitsgrenze in Deutschland noch immer bei vierzehn Jahren liegt. Der Mandant war zum Zeitpunkt der Klassenfahrt erst dreizehn und damit nicht schuldfähig. Das Verfahren wurde eingestellt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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