Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die WG-Mitbewohnerin seiner Freunde vergewaltigt zu haben, indem er dreimal gegen ihren Willen von hinten vaginal in sie eingedrungen sei. Am Vortag sei es bereits zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Auch kurz vor dem vermeintlichen Vorfall hätten sie sich geküsst, miteinander rumgemacht und sich gegenseitig vollständig ausgezogen. Plötzlich habe sie jedoch nur noch mit ihm kuscheln wollen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.